Corona-Lockdown die 2te und unsere Maßnahmen

Das Corona-Jahr zieht weiter seine Kreise und hat im November einen erneuten Lockdown zur Folge. Zwar eine etwas weichere Form im Vergleich zu Beginn der Pandemie, jedoch ebenfalls mit weitreichenden Folgen. Für uns als Unternehmen ist es gerade in dieser Phase ein besonders wichtiges Anliegen, alle Mitarbeiter so gut wie nur irgend möglich zu schützen. Hierfür haben wir unseren bereits bestehenden Corona-Schutzmaßnahmenplan noch einmal weiter ausgebaut.

Wichtig ist zunächst, dass die Maßnahmen die eigenen Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher einschließen. Selbstverständlich versuchen wir, die Kontakte auf das Mindeste zu reduzieren, jedoch gerade bei größeren Bauprojekten oder Lieferprozessen ist dies nicht immer vollständig möglich.

Daher gilt als Maßnahme Nummer Eins: Maskenpflicht!

Für wen und wo gilt die Maskenpflicht im Unternehmen?

Es herrscht bei VSK-Technik Kübler in allen Bereichen, in der Zentrale in der Mittelrheinstraße und auf den Baustellen, eine durchgehende Maskenpflicht. Dies bedeutet: Auf den Fluren der Bürogebäude, am Werkplatz bei mehr als einer Person, in den sanitären Einrichtungen und Umkleideräumen sind Masken zu tragen.

Lieferanten und Besucher sind ebenfalls angehalten, in den ihnen zugewiesenen Räumlichkeiten die Maske stets zu tragen.

Grundsätzlich gilt die Faustregel: Es ist überall dort verpflichtend eine Maske zu tragen, wo ein Abstand von 1,5 Metern zur nächsten Person nicht eingehalten werden kann. Damit sind auch die Büros, Baustellencontainer und Werkstätten miteingeschlossen.

Daneben besteht die Maskenpflicht durchgängig bei Einsatzfahrten mit mehr als einer Person im Fahrzeug.

Weitere allgemeine Hygienepflichten

Selbstverständlich gelten neben dieser Maßnahme auch die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen. Dazu zählt das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände. Dies ist mitunter die einfachste Form des Schutzes, stellt aber zugleich auch die elementarste dar.

Des Weiteren werden in den Bürogebäuden regelmäßig die Fenster geöffnet, d.h. es wird stoßgelüftet. Im Werkstattbereich wird dies durch das Öffnen der Tore bewerkstelligt. Dadurch wollen wir für eine kontinuierliche Frischluftzufuhr sorgen, und so möglichen Erregern das Leben schwer machen.

Last but not least: Das Niesen in die Armbeuge oder ins Taschentuch. Ebenfalls ein einfaches und doch probates Mittel, um den COVID-Regeln gerecht zu werden und eine Ausbreitung zu vermeiden.

Keine Regel ohne Ausnahme

Damit gerade das Tragen der Maske etwas komfortabler bzw. gewohnter wird, haben wir natürlich einige Maßgaben, zu welchen Gelegenheiten ausnahmsweise einmal keine Maske in unserem Betrieb getragen werden muss.

Dies betrifft insbesondere Arbeiten am Schreibtisch im Büro, an der Werkbank (sprich dem Arbeitsplatz in der Werkstatt) oder in den weitläufigen Außenbereichen – überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann, darf auf die Maske verzichtet werden. In nicht übersichtlichen Situationen gilt dann wiederum das Tragen der Maske als Pflicht.

Abschließende Worte

Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie einschneidend ein nicht vorherzusehendes Ereignis ein ganzes Land und seine Wirtschaft verändern und in Beschlag nehmen kann. Es gibt keine Blaupause, um einer solchen Situation zu begegnen, und wir als Unternehmen müssen alle Maßnahmen treffen, um diesen besonderen Umständen gerecht zu werden.

Ob am Ende der Pandemie die Vorgaben und Einschränkungen sinnvoll gewesen sind, wird sich vollständig vermutlich erst im Nachgang zeigen. Jedoch möchten wir mit unserem COVID-19-Maßnahmenkatalog unseren Beitrag leisten, um auf der einen Seite die Verbreitung zu verlangsamen, und auf der anderen Seite wieder zeitnah in einen normalen Zustand zu kommen. Sowohl für den privaten, als auch für den wirtschaftlichen Bereich.